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2 K 4821/18•Verwaltungsgericht Minden, 2021-03-03, 2 K 4821/18
2 K 4821/18Verwaltungsgericht03.03.2021
Entscheidungsdatum: 2021-03-03
Aktenzeichen: 2 K 4821/18
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2021:0303.2K4821.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Soweit die Beteiligten das Verfahren übereinstimmend für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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