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11 K 243/18•Verwaltungsgericht Minden, 2021-02-18, 11 K 243/18
11 K 243/18Verwaltungsgericht18.02.2021
Entscheidungsdatum: 2021-02-18
Aktenzeichen: 11 K 243/18
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2021:0218.11K243.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.
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