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11 K 10469/17•Verwaltungsgericht Minden, 2021-02-05, 11 K 10469/17
11 K 10469/17Verwaltungsgericht05.02.2021
Entscheidungsdatum: 2021-02-05
Aktenzeichen: 11 K 10469/17
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2021:0205.11K10469.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens zu je 1/3.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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