Verwaltungsgericht Minden, 2021-02-05, 11 K 10469/17

11 K 10469/17Verwaltungsgericht05.02.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Minden — 11 K 10469/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-02-05

Aktenzeichen: 11 K 10469/17

ECLI: ECLI:DE:VGMI:2021:0205.11K10469.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens zu je 1/3.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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