Verwaltungsgericht Minden, 2021-01-29, 6 K 1403/18

6 K 1403/18Verwaltungsgericht29.01.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Minden — 6 K 1403/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-01-29

Aktenzeichen: 6 K 1403/18

ECLI: ECLI:DE:VGMI:2021:0129.6K1403.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer

Tenor

Die Bescheide des Beklagten vom 29. November 2017 und vom 28. Dezember 2017 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 13. März 2018 werden aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.