Verwaltungsgericht Minden, 2020-12-21, 3 L 1073/20

3 L 1073/20Verwaltungsgericht21.12.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Minden — 3 L 1073/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-12-21

Aktenzeichen: 3 L 1073/20

ECLI: ECLI:DE:VGMI:2020:1221.3L1073.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kammer

Tenor

  1. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.

  2. Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller als Gesamtschuldner.

  3. Der Streitwert wird auf 1.875,00 € festgesetzt.

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