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11 K 3673/19•Verwaltungsgericht Minden, 2020-12-02, 11 K 3673/19
11 K 3673/19Verwaltungsgericht02.12.2020
Entscheidungsdatum: 2020-12-02
Aktenzeichen: 11 K 3673/19
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2020:1202.11K3673.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger zu je ¼.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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