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3 K 3570/18•Verwaltungsgericht Minden, 2020-11-17, 3 K 3570/18
3 K 3570/18Verwaltungsgericht17.11.2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-17
Aktenzeichen: 3 K 3570/18
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2020:1117.3K3570.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistungoder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Art und Höhe (bezogen auf den jeweils zu vollstreckenden Betrag) leistet.
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