Verwaltungsgericht Minden, 2020-10-14, 7 L 729/20

7 L 729/20Verwaltungsgericht14.10.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Minden — 7 L 729/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-10-14

Aktenzeichen: 7 L 729/20

ECLI: ECLI:DE:VGMI:2020:1014.7L729.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Kammer

Tenor

  1. Die aufschiebende Wirkung der unter dem Az. 7 K 2326/20 erhobenen Klage der Antragstellerin gegen Ziffer 6.2. Satz 1 Alt. 2 der Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen zum Schutz von Pflegeeinrichtungen vor dem Eintrag von SARS-CoV-2-Viren unter Berücksichtigung des Rechts auf Teilhabe und sozialer Kontakte der pflegebedürftigen Menschen wird angeordnet.

  2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

  3. Der Streitwert wird auf 2.500 € festgesetzt.

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