projekte
7 L 729/20•Verwaltungsgericht Minden, 2020-10-14, 7 L 729/20
7 L 729/20Verwaltungsgericht14.10.2020
Entscheidungsdatum: 2020-10-14
Aktenzeichen: 7 L 729/20
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2020:1014.7L729.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Kammer
Die aufschiebende Wirkung der unter dem Az. 7 K 2326/20 erhobenen Klage der Antragstellerin gegen Ziffer 6.2. Satz 1 Alt. 2 der Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen zum Schutz von Pflegeeinrichtungen vor dem Eintrag von SARS-CoV-2-Viren unter Berücksichtigung des Rechts auf Teilhabe und sozialer Kontakte der pflegebedürftigen Menschen wird angeordnet.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.
Der Streitwert wird auf 2.500 € festgesetzt.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.