Verwaltungsgericht Minden, 2020-10-01, 11 L 814/20

11 L 814/20Verwaltungsgericht01.10.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Minden — 11 L 814/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-10-01

Aktenzeichen: 11 L 814/20

ECLI: ECLI:DE:VGMI:2020:1001.11L814.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Kammer

Tenor

  1. Die aufschiebende Wirkung einer noch zu erhebenden Klage gegen die Auflage Nr. 1 der Verfügung des Antragsgegners vom 29.09.2020 wird wiederhergestellt.

  2. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

  3. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 5.000,00 € festgesetzt

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