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11 L 814/20•Verwaltungsgericht Minden, 2020-10-01, 11 L 814/20
11 L 814/20Verwaltungsgericht01.10.2020
Entscheidungsdatum: 2020-10-01
Aktenzeichen: 11 L 814/20
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2020:1001.11L814.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Kammer
Die aufschiebende Wirkung einer noch zu erhebenden Klage gegen die Auflage Nr. 1 der Verfügung des Antragsgegners vom 29.09.2020 wird wiederhergestellt.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Wert des Streitgegenstands wird auf 5.000,00 € festgesetzt
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