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12 L 727/20•Verwaltungsgericht Minden, 2020-09-21, 12 L 727/20
12 L 727/20Verwaltungsgericht21.09.2020
Entscheidungsdatum: 2020-09-21
Aktenzeichen: 12 L 727/20
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2020:0921.12L727.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Kammer
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird in der Wertstufe bis 8.000,00 € festgesetzt.
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