Verwaltungsgericht Minden, 2020-09-01, 11 L 510/20

11 L 510/20Verwaltungsgericht01.09.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Minden — 11 L 510/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-09-01

Aktenzeichen: 11 L 510/20

ECLI: ECLI:DE:VGMI:2020:0901.11L510.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Kammer

Tenor

  1. Die aufschiebende Wirkung der im Verfahren 11 K 1581/20 erhobenen Klage gegen den Zurückstellungsbescheid des Antragsgegners vom 17.06.2020 wird wiederhergestellt.

  2. Der Antragsgegner und die Beigeladene tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner.

  3. Der Streitwert wird auf 14.250,00 € festgesetzt.

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