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2 L 674/20•Verwaltungsgericht Minden, 2020-08-24, 2 L 674/20
2 L 674/20Verwaltungsgericht24.08.2020
Entscheidungsdatum: 2020-08-24
Aktenzeichen: 2 L 674/20
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2020:0824.2L674.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer
Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.
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