Verwaltungsgericht Minden, 2020-05-20, 2 L 379/20

2 L 379/20Verwaltungsgericht20.05.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Minden — 2 L 379/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-05-20

Aktenzeichen: 2 L 379/20

ECLI: ECLI:DE:VGMI:2020:0520.2L379.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Kammer

Tenor

  1. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.

  2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

  3. Der Streitwert wird auf 5.000,00 € festgesetzt

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