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4 K 3345/17.A•Verwaltungsgericht Minden, 2020-05-14, 4 K 3345/17.A
4 K 3345/17.AVerwaltungsgericht14.05.2020
Entscheidungsdatum: 2020-05-14
Aktenzeichen: 4 K 3345/17.A
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2020:0514.4K3345.17A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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