Verwaltungsgericht Minden, 2020-04-24, 6 K 8682/17

6 K 8682/17Verwaltungsgericht24.04.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Minden — 6 K 8682/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-04-24

Aktenzeichen: 6 K 8682/17

ECLI: ECLI:DE:VGMI:2020:0424.6K8682.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer

Tenor

Der Genehmigungsbescheid der Bezirksregierung E1. vom 19.9.2017 wird nach Maßgabe der Entscheidungsgründe aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrags vorläufig vollstreckbar.

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