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6 L 118/20•Verwaltungsgericht Minden, 2020-04-17, 6 L 118/20
6 L 118/20Verwaltungsgericht17.04.2020
Entscheidungsdatum: 2020-04-17
Aktenzeichen: 6 L 118/20
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2020:0417.6L118.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Kammer
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt H. aus S. wird abgelehnt.
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