Verwaltungsgericht Minden, 2020-03-16, 10 K 1840/18.A

10 K 1840/18.AVerwaltungsgericht16.03.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Minden — 10 K 1840/18.A — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-03-16

Aktenzeichen: 10 K 1840/18.A

ECLI: ECLI:DE:VGMI:2020:0316.10K1840.18A.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Kammer

Tenor

Der Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 19. April 2018 wird mit Ausnahme von Ziffer 3 Satz 4 aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens, für welches Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt die Beklagte.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Vollstreckungsschuldnerin wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund dieser Entscheidung vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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