Verwaltungsgericht Minden, 2020-03-16, 10 K 181/20.A

10 K 181/20.AVerwaltungsgericht16.03.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Minden — 10 K 181/20.A — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-03-16

Aktenzeichen: 10 K 181/20.A

ECLI: ECLI:DE:VGMI:2020:0316.10K181.20A.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Kammer

Tenor

Der Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 06. Januar 2020 wird mit Ausnahme von Ziffer 3 Satz 4 und Ziffer 5 aufgehoben.

Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Vollstreckungsschuldner wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% beizutreibenden Betrags abzuwenden, wenn nicht die Vollstreckungsgläubigerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.