Verwaltungsgericht Minden, 2020-03-10, 10 K 2125/17.A

10 K 2125/17.AVerwaltungsgericht10.03.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Minden — 10 K 2125/17.A — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-03-10

Aktenzeichen: 10 K 2125/17.A

ECLI: ECLI:DE:VGMI:2020:0310.10K2125.17A.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Kammer

Tenor

Soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.

Die Beklagte wird unter Aufhebung der Ziffer 3 des Bescheides des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 23. Februar 2017 verpflichtet, dem Kläger den subsidiären Schutzstatus zuzuerkennen.

Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens trägt der Kläger zu 1/3 und die Beklagte zu 2/3.

Dieses Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem jeweiligen Vollstreckungsschuldner wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrags abzuwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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