Verwaltungsgericht Minden, 2020-02-19, 11 K 1015/19

11 K 1015/19Verwaltungsgericht19.02.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Minden — 11 K 1015/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-02-19

Aktenzeichen: 11 K 1015/19

ECLI: ECLI:DE:VGMI:2020:0219.11K1015.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außer-gerichtlichen Kosten der Beigeladenen trägt der Kläger.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vollstreckbar, für die Beigeladene jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages. Der Kläger kann die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn der Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

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