Verwaltungsgericht Minden, 2020-02-17, 8 K 2182/19

8 K 2182/19Verwaltungsgericht17.02.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Minden — 8 K 2182/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-02-17

Aktenzeichen: 8 K 2182/19

ECLI: ECLI:DE:VGMI:2020:0217.8K2182.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, falls nicht der Beklagte zuvor Sicher-heit in gleicher Höhe leistet.

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