Verwaltungsgericht Minden, 2020-01-29, 11 K 1414/19

11 K 1414/19Verwaltungsgericht29.01.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Minden — 11 K 1414/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-01-29

Aktenzeichen: 11 K 1414/19

ECLI: ECLI:DE:VGMI:2020:0129.11K1414.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Kammer

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 19.03.2019 verpflichtet, der Klägerin die beantragte immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von fünf Windenergieanlagen des Typs Enercon E-115 auf den Grundstücken Gemarkung F. , Flur 2, Flurstück 19 (WEA 01), Flurstück 166 (WEA 02), Flurstück 4 (WEA 03) und Flurstück 234 (WEA 04), sowie Flur 1, Flurstück 49 (WEA 05), zu erteilen.

Der Beklagte und die Beigeladene tragen die Kosten des Verfahrens jeweils zur Hälfte.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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