projekte
10 K 4676/18.A•Verwaltungsgericht Minden, 2020-01-28, 10 K 4676/18.A
10 K 4676/18.AVerwaltungsgericht28.01.2020
Entscheidungsdatum: 2020-01-28
Aktenzeichen: 10 K 4676/18.A
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2020:0128.10K4676.18A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Der Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 26. November 2018 wird mit Ausnahme von Ziffer 3 Satz 4 aufgehoben; im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens, für welches Gerichtskosten nicht erhoben werden, tragen der Kläger zu 1/3 und die Beklagte zu 2/3.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem jeweiligen Vollstreckungsschuldner wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund dieser Entscheidung vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.