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6 K 1439/19•Verwaltungsgericht Minden, 2020-01-10, 6 K 1439/19
6 K 1439/19Verwaltungsgericht10.01.2020
Entscheidungsdatum: 2020-01-10
Aktenzeichen: 6 K 1439/19
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2020:0110.6K1439.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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