Verwaltungsgericht Minden, 2020-01-10, 10 K 3059/19.A

10 K 3059/19.AVerwaltungsgericht10.01.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Minden — 10 K 3059/19.A — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-01-10

Aktenzeichen: 10 K 3059/19.A

ECLI: ECLI:DE:VGMI:2020:0110.10K3059.19A.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Kammer

Tenor

Der Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 16. September 2019 wird aufgehoben.

Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Vollstreckungsschuldnerin wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrags abzuwenden, wenn nicht die Vollstreckungsgläubigerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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