Verwaltungsgericht Köln, 2025-12-01, 27 L 3040/25.A

27 L 3040/25.AVerwaltungsgericht01.12.2025

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 27 L 3040/25.A — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-12-01

Aktenzeichen: 27 L 3040/25.A

ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:1201.27L3040.25A.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 27. Kammer

Tenor

Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der zuständigen Ausländerbehörde der Stadt H. mitzuteilen, dass eine Abschiebung des Antragstellers bis zum Abschluss des Verfahrens in der Hauptsache – 27 K 8777/25.A – nicht erfolgen darf.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, in dem Gerichtskosten nicht erhoben werden.

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