Verwaltungsgericht Köln, 2025-10-15, 22 K 527/24.A

22 K 527/24.AVerwaltungsgericht15.10.2025

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 22 K 527/24.A — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-10-15

Aktenzeichen: 22 K 527/24.A

ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:1015.22K527.24A.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Kammer

Tenor

Soweit die Klägerinnen die Klage zurückgenommen haben, wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird die Beklagte unter Aufhebung der Ziffern 3 bis 6 des Bescheides Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 9. Januar 2024 verpflichtet, den Klägerinnen den subsidiären Schutzstatus zuzuerkennen.

Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens tragen die Klägerinnen zu 30 % und die Beklagte zu 70%.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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