Verwaltungsgericht Köln, 2025-10-14, 2 K 5951/22

2 K 5951/22Verwaltungsgericht14.10.2025

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 2 K 5951/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-10-14

Aktenzeichen: 2 K 5951/22

ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:1014.2K5951.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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