Verwaltungsgericht Köln, 2025-09-22, 2 K 2764/22

2 K 2764/22Verwaltungsgericht22.09.2025

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 2 K 2764/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-09-22

Aktenzeichen: 2 K 2764/22

ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0922.2K2764.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Tenor

Die Ordnungsverfügung der Beklagten vom 07.04.2022 wird aufgehoben, soweit sie den Kläger unter Ziffer 2 auffordert, das Wohnhaus einschließlich aller Nebengebäude zu beseitigen und den durch die Beseitigung entstandenen Bauschutt zu entsorgen und dem Kläger in Ziffer 3 der Ordnungsverfügung ein auf die Beseitigungsverfügung bezogenes Zwangsgeld androht. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger und die Beklagte jeweils zur Hälfte.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung für die Beteiligten gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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