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23 K 6058/25.A•Verwaltungsgericht Köln, 2025-09-15, 23 K 6058/25.A
23 K 6058/25.AVerwaltungsgericht15.09.2025
Entscheidungsdatum: 2025-09-15
Aktenzeichen: 23 K 6058/25.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0915.23K6058.25A.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 23. Kammer
Der Bescheid der Beklagten vom 11. Juli 2025 wird aufgehoben.
Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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