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14 K 6623/24•Verwaltungsgericht Köln, 2025-08-27, 14 K 6623/24
14 K 6623/24Verwaltungsgericht27.08.2025
Entscheidungsdatum: 2025-08-27
Aktenzeichen: 14 K 6623/24
ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0827.14K6623.24.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 14. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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