Verwaltungsgericht Köln, 2025-08-06, 10 L 1299/25

10 L 1299/25Verwaltungsgericht06.08.2025

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 10 L 1299/25 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-08-06

Aktenzeichen: 10 L 1299/25

ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0806.10L1299.25.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Kammer

Tenor

    1. Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, binnen zwei Wochen unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut über den Aufnahmeantrag des Antragstellers zum Schuljahr 2025/26 in die 1. Jahrgangsstufe der GGS T. H. zu entscheiden. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens tragen der Antragsteller und der Antragsgegner jeweils zur Hälfte.
    1. Der Streitwert wird auf 2.500,- € festgesetzt.

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