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13 K 3809/21•Verwaltungsgericht Köln, 2025-07-31, 13 K 3809/21
13 K 3809/21Verwaltungsgericht31.07.2025
Entscheidungsdatum: 2025-07-31
Aktenzeichen: 13 K 3809/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0731.13K3809.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Kammer
Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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