Verwaltungsgericht Köln, 2025-07-23, 15 L 1565/24

15 L 1565/24Verwaltungsgericht23.07.2025

Regest

§ 33 Abs. 2a BLV ist unwirksam.

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 15 L 1565/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-07-23

Aktenzeichen: 15 L 1565/24

ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0723.15L1565.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Kammer

Normen: § 33 Abs. 2a BLV Art. 80 GG

Leitsätze

§ 33 Abs. 2a BLV ist unwirksam.

Tenor

    1. Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
    1. Der Wert des Streitgegenstands wird auf die Wertstufe bis 30.000 Euro festgesetzt.

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