Verwaltungsgericht Köln, 2025-07-14, 1 L 1444/25

1 L 1444/25Verwaltungsgericht14.07.2025

Regest

1. Zum Widerruf der Registrierung eines beruflichen Betreuers aufgrund fehlender persönlicher Zuverlässigkeit. 2. Zur Auslegung des Regelbeispiels zur dauerhaft unqualifizierten Führung von Betreuungen in § 27 Abs. 1 Nr. 3 BtOG.

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 1 L 1444/25 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-07-14

Aktenzeichen: 1 L 1444/25

ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0714.1L1444.25.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Kammer

Normen: § 23 BtOG, § 27 BtOG,; § 27 Abs. 1 Nr. 1 BtOG, § 27 Abs. 1 Nr. 3 BtOG,; § 32 BtOG

Leitsätze

    1. Zum Widerruf der Registrierung eines beruflichen Betreuers aufgrund fehlender persönlicher Zuverlässigkeit.
    1. Zur Auslegung des Regelbeispiels zur dauerhaft unqualifizierten Führung von Betreuungen in § 27 Abs. 1 Nr. 3 BtOG.

Tenor

  1. Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

  1. Der Streitwert wird auf 7.500,- € festgesetzt.

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