Verwaltungsgericht Köln, 2025-07-10, 14 K 3052/21

14 K 3052/21Verwaltungsgericht10.07.2025

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 14 K 3052/21 — Gerichtsbescheid

Entscheidungsdatum: 2025-07-10

Aktenzeichen: 14 K 3052/21

ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0710.14K3052.21.00

Dokumenttyp: Gerichtsbescheid

Spruchkörper: 14. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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