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14 K 3052/21•Verwaltungsgericht Köln, 2025-07-10, 14 K 3052/21
14 K 3052/21Verwaltungsgericht10.07.2025
Entscheidungsdatum: 2025-07-10
Aktenzeichen: 14 K 3052/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0710.14K3052.21.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 14. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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