Verwaltungsgericht Köln, 2025-07-09, 22 K 2832/25.A

22 K 2832/25.AVerwaltungsgericht09.07.2025

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 22 K 2832/25.A — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-07-09

Aktenzeichen: 22 K 2832/25.A

ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0709.22K2832.25A.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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