Verwaltungsgericht Köln, 2025-06-18, 1 K 1345/22

1 K 1345/22Verwaltungsgericht18.06.2025

Regest

Bedeutung des Kriteriums „verbindlich feststehender Finanzbedarf“ hinsichtlich der Rücklage „IHK Digital“; Einzelfall einer rechtlich nicht zu beanstandenden Gebäudesanierungsrücklage

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 1 K 1345/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-06-18

Aktenzeichen: 1 K 1345/22

ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0618.1K1345.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer

Normen: § 3 IHKG; § 3 Abs. 2 IHKG

Leitsätze

Bedeutung des Kriteriums „verbindlich feststehender Finanzbedarf“ hinsichtlich der Rücklage „IHK Digital“;

Einzelfall einer rechtlich nicht zu beanstandenden Gebäudesanierungsrücklage

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

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