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8 L 351/25•Verwaltungsgericht Köln, 2025-06-17, 8 L 351/25
8 L 351/25Verwaltungsgericht17.06.2025
Entscheidungsdatum: 2025-06-17
Aktenzeichen: 8 L 351/25
ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0617.8L351.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Kammer
Der Antrag wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens haben die Antragsteller als Gesamtschuldner zu tragen.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 3.000,00 Euro festgesetzt.
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