Verwaltungsgericht Köln, 2025-06-04, 10 K 2420/24

10 K 2420/24Verwaltungsgericht04.06.2025

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 10 K 2420/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-06-04

Aktenzeichen: 10 K 2420/24

ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0604.10K2420.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Kammer

Tenor

Die Klagen werden abgewiesen.

Die Klägerinnen tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar, für die Beigeladene aber nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Die Klägerinnen können die Vollstreckung des Beklagten jeweils durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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