Verwaltungsgericht Köln, 2025-06-02, 8 L 667/25

8 L 667/25Verwaltungsgericht02.06.2025

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 8 L 667/25 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-06-02

Aktenzeichen: 8 L 667/25

ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0602.8L667.25.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Kammer

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage vom 29. Januar 2025 (8 K 676/25) gegen die dem Beigeladenen erteilte Baugenehmigung der Antragsgegnerin vom 6. Januar 2025 (Az. N01 BG) wird angeordnet.

Die Kosten des Verfahrens haben die Antragsgegnerin und der Beigeladene je zur Hälfte zu tragen.

Der Streitwert wird auf 5.000,- € festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.