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8 L 667/25•Verwaltungsgericht Köln, 2025-06-02, 8 L 667/25
8 L 667/25Verwaltungsgericht02.06.2025
Entscheidungsdatum: 2025-06-02
Aktenzeichen: 8 L 667/25
ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0602.8L667.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Kammer
Die aufschiebende Wirkung der Klage vom 29. Januar 2025 (8 K 676/25) gegen die dem Beigeladenen erteilte Baugenehmigung der Antragsgegnerin vom 6. Januar 2025 (Az. N01 BG) wird angeordnet.
Die Kosten des Verfahrens haben die Antragsgegnerin und der Beigeladene je zur Hälfte zu tragen.
Der Streitwert wird auf 5.000,- € festgesetzt.
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