Verwaltungsgericht Köln, 2025-05-27, 8 L 1036/25

8 L 1036/25Verwaltungsgericht27.05.2025

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 8 L 1036/25 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-05-27

Aktenzeichen: 8 L 1036/25

ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0527.8L1036.25.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Kammer

Tenor

    1. Die aufschiebende Wirkung der Klage 8 K 3648/25 wird in Bezug auf Ziffer II. der Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 11. April 2025 wiederhergestellt und in Bezug auf deren Ziffer III. angeordnet, soweit darin zu Ziffer II. ein Zwangsgeld angedroht wird. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
    1. Die Kosten des Verfahrens haben der Antragsteller und die Antragsgegnerin jeweils zur Hälfte zu tragen.
    1. Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

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