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7 K 1538/21•Verwaltungsgericht Köln, 2025-05-27, 7 K 1538/21
7 K 1538/21Verwaltungsgericht27.05.2025
Entscheidungsdatum: 2025-05-27
Aktenzeichen: 7 K 1538/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0527.7K1538.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Der Bescheid der Beklagten vom 19.02.2021 wird aufgehoben.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.
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