Verwaltungsgericht Köln, 2025-05-27, 7 K 1538/21

7 K 1538/21Verwaltungsgericht27.05.2025

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 7 K 1538/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-05-27

Aktenzeichen: 7 K 1538/21

ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0527.7K1538.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Kammer

Tenor

Der Bescheid der Beklagten vom 19.02.2021 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.

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