Verwaltungsgericht Köln, 2025-05-27, 2 K 6483/24

2 K 6483/24Verwaltungsgericht27.05.2025

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 2 K 6483/24 — Gerichtsbescheid

Entscheidungsdatum: 2025-05-27

Aktenzeichen: 2 K 6483/24

ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0527.2K6483.24.00

Dokumenttyp: Gerichtsbescheid

Spruchkörper: 2. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Gerichtsbescheids vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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