Verwaltungsgericht Köln, 2025-05-23, 6 K 8497/24

6 K 8497/24Verwaltungsgericht23.05.2025

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 6 K 8497/24 — Gerichtsbescheid

Entscheidungsdatum: 2025-05-23

Aktenzeichen: 6 K 8497/24

ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0523.6K8497.24.00

Dokumenttyp: Gerichtsbescheid

Spruchkörper: 6. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Gerichtsbescheid ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Gerichtsbescheides vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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