Verwaltungsgericht Köln, 2025-05-19, 8 L 768/25

8 L 768/25Verwaltungsgericht19.05.2025

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 8 L 768/25 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-05-19

Aktenzeichen: 8 L 768/25

ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0519.8L768.25.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Kammer

Tenor

  1. Die aufschiebende Wirkung der Klage vom 1. Oktober 2024 (Az.: 8 K 6333/24) gegen die der Beigeladenen unter dem Aktenzeichen 63/B24/0071/2024 erteilte Baugenehmigung der Antragsgegnerin vom 4. Juli 2024 wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

  1. Der Streitwert wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.