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23 K 5251/22•Verwaltungsgericht Köln, 2025-05-19, 23 K 5251/22
23 K 5251/22Verwaltungsgericht19.05.2025
Entscheidungsdatum: 2025-05-19
Aktenzeichen: 23 K 5251/22
ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0519.23K5251.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Kammer
Die Ordnungsverfügung der Beklagten vom 24. August 2022 wird aufgehoben.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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