Verwaltungsgericht Köln, 2025-05-19, 23 K 3829/22

23 K 3829/22Verwaltungsgericht19.05.2025

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 23 K 3829/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-05-19

Aktenzeichen: 23 K 3829/22

ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0519.23K3829.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Kammer

Tenor

Die Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung des Bescheids vom 24. Mai 2022 verpflichtet, der Klägerin auf ihren Antrag vom 18. Oktober 2021 einen positiven bauplanungsrechtlichen Vorbescheid für die Nutzungsänderung von Ladenlokal zu Wettannahmestelle im Gebäude auf dem Grundstück Gemarkung G01, Flur 0, Flurstück 0000 mit der postalischen Anschrift T.-straße 0 in 00000 X. zu erteilen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt 2/3 und die Klägerin 1/3 der Kosten des Verfahrens.

Dar Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

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