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18 K 3081/24•Verwaltungsgericht Köln, 2025-05-16, 18 K 3081/24
18 K 3081/24Verwaltungsgericht16.05.2025
Entscheidungsdatum: 2025-05-16
Aktenzeichen: 18 K 3081/24
ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0516.18K3081.24.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 18. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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