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23 K 5286/22•Verwaltungsgericht Köln, 2025-05-14, 23 K 5286/22
23 K 5286/22Verwaltungsgericht14.05.2025
Entscheidungsdatum: 2025-05-14
Aktenzeichen: 23 K 5286/22
ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0514.23K5286.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Kammer
Die den Beigeladenen am 22. August 2022 erteilte Baugenehmigung wird aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selber tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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